Statistiken
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Klasse
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|---|---|---|---|---|---|
| 6 | 100 |
(-) |
Teostra-Explosionspulver St.1 |
Latente Kraft St.1 |
(-) |
| 7 | 119 | ||||
| 8 | 139 |
1 |
Stehvermögen St.1 |
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| 9 | 160 | ||||
| 10 | 182 | ||||
| 10 St. 5 | 197 | ||||
Statistiken
Klasse 6
Klasse 7
Klasse 8
Klasse 9
Klasse 10
Klasse 10 Lv.5
Kaiser-Krone 1
Kaiser-Krone 2
Kaiser-Krone 3
Kaiser-Krone 4
Kaiser-Krone 5
Kaiser-Krone 5
Verteidigung
100
119
139
160
182
197
Gleitschmelz-Slots
(-)
1
Ausrüstungsfähigkeiten
Zugehörige Fähigkeiten
St. 1
Macht es einfacher, dich von der Explosionspest zu befreien, und geringfügig einfacher, bei Monstern eine Explosionselement-Ansammlung zu verursachen.
St. 2
Macht es einfacher, dich von der Explosionspest zu befreien, und moderat einfacher, bei Monstern eine Explosionselement-Ansammlung zu verursachen.
St. 3
Macht es einfacher, dich von der Explosionspest zu befreien, und wesentlich einfacher, bei Monstern eine Explosionselement-Ansammlung zu verursachen.
St. 1
Die Affinität steigt um 20% und die Füllgeschwindigkeit des Spezialbalkens wird um 10% erhöht, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
St. 2
Die Affinität steigt um 30% und die Füllgeschwindigkeit des Spezialbalkens wird um 20% erhöht, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
St. 3
Die Affinität steigt um 40% und die Füllgeschwindigkeit des Spezialbalkens wird um 30% erhöht, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
St. 4
Die Affinität steigt um 50% und die Füllgeschwindigkeit des Spezialbalkens wird um 40% erhöht, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
St. 5
Die Affinität steigt um 60% und die Füllgeschwindigkeit des Spezialbalkens wird um 50% erhöht, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
St. 1
Überstehe bis zu 1-mal pro Jagd Schaden bei einer Gesundheit von mindestens 70, durch den du andernfalls in Ohnmacht fallen würdest.
St. 2
Überstehe bis zu 1-mal pro Jagd Schaden bei einer Gesundheit von mindestens 60, durch den du andernfalls in Ohnmacht fallen würdest.
St. 3
Überstehe bis zu 1-mal pro Jagd Schaden bei einer Gesundheit von mindestens 50, durch den du andernfalls in Ohnmacht fallen würdest.
St. 4
Überstehe bis zu 1-mal pro Jagd Schaden bei einer Gesundheit von mindestens 40, durch den du andernfalls in Ohnmacht fallen würdest.
St. 5
Überstehe bis zu 1-mal pro Jagd Schaden bei einer Gesundheit von mindestens 30, durch den du andernfalls in Ohnmacht fallen würdest.

